Ein Kreditgeber bewilligt eine Hypothek erst, wenn ein unabhängiger Experte bestätigt hat, dass die Immobilie den Kaufpreis wert ist. Diese Expertenmeinung ist ein Wertgutachten. Der Gutachter besichtigt die Immobilie, prüft vergleichbare Verkäufe und erstellt einen schriftlichen Bericht, in dem der Marktwert angegeben wird.
Drei Bewertungsansätze kommen üblicherweise zum Einsatz: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Bei der Bewertung von Wohnimmobilien orientiert man sich stark an den jüngsten Verkäufen ähnlicher Objekte. Bei Gewerbeimmobilien liegt der Fokus oft auf dem Ertragspotenzial. Der Gutachter erfasst Zustand, Modernisierungen, Lage und alle wertbeeinflussenden Faktoren.
Fällt das Wertgutachten zu niedrig aus, kann der Käufer nachverhandeln, zusätzliches Kapital einbringen oder vom Kauf zurücktreten. Gutachter arbeiten nach einheitlichen Standards und müssen unabhängig von den Vertragsparteien bleiben. Ein fundiertes Wertgutachten schützt sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer vor einer Überzahlung.
- Unabhängige Schätzung des Marktwerts
- Von den meisten Hypothekengebern gefordert
- Verwendet Vergleichsverkäufe und andere Methoden
- Kann sich auf die Verhandlung oder die Kreditgenehmigung auswirken.
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