Wenn bei einer Zwangsversteigerung kein ausreichendes Gebot erzielt wird, geht das Eigentum an den Kreditgeber über. Die Immobilie wird bankeigenes Eigentum (auch als REO-Immobilie bezeichnet). Banken versuchen dann, diese Immobilien zu verkaufen, um den ausstehenden Kreditbetrag einzutreiben.
REO-Immobilien stehen oft leer und weisen mitunter einen Instandhaltungsstau auf. Banken verkaufen sie in der Regel im Ist-Zustand und bieten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus nur eingeschränkte oder gar keine Offenlegungspflichten an. Käufer können zwar mitunter günstige Konditionen aushandeln, doch Finanzierungs- und Besichtigungshürden bleiben bestehen.
Die Angebotspreise werden mithilfe von Maklern und Gutachtern festgelegt. In starken Märkten sind mehrere Angebote üblich. Investoren und Selbstnutzer konkurrieren gleichermaßen um gut gelegene, bankeigene Immobilien. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Beseitigung etwaiger noch bestehender Belastungen gehören zum Standardprozess.
Eine Immobilie im Besitz einer Bank kann eine Chance darstellen, ist aber selten sofort bezugsfertig.
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