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👥 Haftung für Beschäftigungspraktiken

Deckung für Ansprüche wegen unrechtmäßiger Beschäftigungspraktiken.

Haftung für Beschäftigungspraktiken

Klagen wegen unrechtmäßiger Kündigung, Diskriminierung und Belästigung können erhebliche Verteidigungskosten und Vergleichszahlungen nach sich ziehen. Eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeber deckt das Unternehmen und häufig auch dessen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorgesetzte gegen Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Fehlverhalten ab.

Die abgedeckten Vorwürfe umfassen typischerweise Diskriminierung, sexuelle Belästigung, unrechtmäßige Kündigung, Vergeltungsmaßnahmen und damit zusammenhängende unerlaubte Handlungen. Die Verteidigungskosten liegen üblicherweise innerhalb der Haftungsgrenze. Deckung für Vorstrafen, Diskriminierung Dritter und Lohn- und Arbeitszeitansprüche können je nach Versicherungsform und Zusatzvereinbarungen eingeschlossen oder ausgeschlossen sein.

Versicherer prüfen die Einhaltung der Mitarbeiterrichtlinien, Schulungsprogramme und die Schadenhistorie. Selbstbehalte sind üblich und können bei bestimmten Schadensarten höher ausfallen. Da arbeitsrechtliche Streitigkeiten weiterhin häufig und kostspielig sind, gehört diese Deckung mittlerweile zum Standardprogramm der Haftpflichtversicherung für Unternehmen nahezu jeder Größe.

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