Ein Verkäufer unterzeichnet einen Vertrag, der einen Makler zur Vermarktung einer Immobilie berechtigt und ihm im Falle eines Verkaufs eine Provision zusichert. Dieser Vertrag und das daraus resultierende öffentliche Angebot der Immobilie bilden ein Maklerangebot. Die Immobilie wird anschließend zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten.
Gängige Vermarktungsformen sind Alleinvertriebsverträge, Alleinvermittlungsverträge und offene Verträge. Der Maklervertrag regelt Preis, Laufzeit, Provision und Vermarktungsrechte. Nach der Aktivierung wird die Immobilie im Immobilienportal und auf öffentlichen Immobilienportalen veröffentlicht.
Genaue Objektdaten, professionelle Fotos und klare Anweisungen für Besichtigungen verbessern die Ergebnisse. Abgelaufene oder zurückgezogene Angebote bleiben unverkauft. Für Makler ist ein umfangreiches Objektportfolio die Grundlage für ein nachhaltiges Geschäft.
Jeder erfolgreiche Verkauf beginnt mit einem korrekt verfassten Angebot.
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