Grundstücke und fest damit verbundene Dinge bilden eine eigene Kategorie von Vermögenswerten. Immobilien umfassen Grundstücke, Gebäude und fest mit ihnen verbundene Rechte wie beispielsweise Mineral- oder Luftrechte, die im jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.
Die Eigentumsverhältnisse reichen vom uneingeschränkten Volleigentum bis hin zu Erbbaurechten und Miteigentum. Übertragungen erfordern Formalitäten wie schriftliche Urkunden und die Eintragung im Grundbuch, um die Rangfolge zu sichern. Hypotheken und andere Pfandrechte belasten Immobilien häufig als Sicherheit für Kredite.
Bebauungspläne, Umweltauflagen und das Enteignungsrecht regeln die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Grenzstreitigkeiten, Mängel im Grundbuch und Nutzungskonflikte führen zu spezialisierten Gerichtsverfahren. Da Grundstücke unbeweglich und wertvoll sind, ist das dazugehörige Recht detailliert und stark verfahrensorientiert.
- Grundstücke und dauerhafte Anlagen
- Durch Urkunde übertragen und durch Eintragung geschützt
- Wird häufig als Sicherheit für Hypotheken verwendet
- Vorbehaltlich der Beschränkungen durch Flächennutzungs- und öffentliches Recht
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