Veröffentlichte Falschaussagen können teuer werden. Verleumdung ist eine ehrverletzende Aussage in schriftlicher oder anderer dauerhafter Form, die den Ruf einer Person schädigt. Sie ist das schriftliche Gegenstück zur mündlichen Verleumdung.
Um in einem Verleumdungsprozess Erfolg zu haben, muss der Kläger in der Regel nachweisen, dass die Aussage falsch war, sich auf ihn bezog, gegenüber Dritten veröffentlicht wurde und Schaden verursacht hat. Amtsträger und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen in vielen Rechtssystemen zudem böswillige Absicht beweisen. Wahrheit, Zeugnisverweigerungsrecht und die sachliche Berichterstattung über amtliche Vorgänge gelten als gängige Verteidigungsgründe.
Redaktionen minimieren das Risiko von Verleumdungsklagen durch sorgfältige Quellenangaben, Dokumentation und die Überprüfung risikobehafteter Artikel vor der Veröffentlichung. Schnelle Korrekturen können den Schaden begrenzen. Kenntnisse im Verleumdungsrecht gehören zur beruflichen Ausbildung, da ein einziger unbedachter Absatz jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen kann.
- Veröffentlichung einer falschen Aussage, die den Ruf schädigt
- Erfordert Falschheit, Identifizierung, Veröffentlichung und Schaden.
- Höhere Beweislast für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in vielen Systemen
- Gesteuert durch Verifizierung und rechtliche Prüfung
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