Transportgüter sind Witterungseinflüssen, Diebstahl, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Unfällen ausgesetzt. Eine Frachtversicherung schützt den finanziellen Wert der Güter vor Verlust oder Beschädigung während des Seetransports.
Versicherungsbedingungen können vom Versender, Käufer oder gegebenenfalls vom Frachtführer vertraglich festgelegt werden. Die Klauseln definieren die versicherten Gefahren, Ausschlüsse, Selbstbehalte und die Bewertungsgrundlage. Die Institute Cargo Clauses (ICC) sind weit verbreitete Standardformulare. Schadensmeldungen erfordern eine unverzügliche Meldung und dokumentierte Nachweise des Schadens.
Eine Versicherung ersetzt nicht sorgfältiges Verpacken und Verstauen, sondern überträgt lediglich das Restrisiko. Bei wertvoller oder empfindlicher Fracht gilt der Versicherungsschutz als unverzichtbarer Bestandteil der Transportkosten. Streitigkeiten drehen sich oft darum, ob der Schaden während des versicherten Transports entstanden ist und ob Ausschlüsse greifen.
- Versicherung zum Schutz von Gütern während des Seetransports
- Deckt Verluste oder Schäden durch definierte Gefahren ab.
- Vom Versender, Käufer oder Spediteur arrangiert.
- Ansprüche müssen rechtzeitig angemeldet und der Schaden nachgewiesen werden.
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